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Koordination nach Baustellenverordnung

  

Bauherr für Arbeitssicherheit verantwortlich!

 

Jährlich verunglücken auf deutschen Baustellen viele Beschäftigte schwer und zum Teil mit tödlichem Ausgang.

 

Seit dem 10.06.1998 ist die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV, BGBI, I S. 1283) in Kraft. Damit wurde europäisches Recht (EU - Baustellenrichtlinie 92/57/EWG) in nationale Regelungen umgesetzt.

Jeder Bauherr in Deutschland und Europa ist für die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz auf seiner
Baustelle verantwortlich.

Nach dem Arbeitsschutz-Gesetz und der Baustellenverordnung muss der Bauherr diese Aufgabe an einen fachkompetenten und ausgebildeten Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordinator( SiGeKo ) übertragen.

 

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Was fordert die Baustellenverordnung?

Die Baustellenverordnung fordert, dass bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen (Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutzgesetz etc.) besonders berücksichtigt werden.

Die BauStellV verpflichtet außerdem den Bauherrn oder den von ihm beauftragten Dritten dazu:

• Einen Koordinator für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu bestellen,...

• ...der zuständigen Behörde (staatl. Amt für Arbeitsschutz) mind. 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten eine Vorankündigung zu übermitteln und

  diese auch an der Baustelle auszuhängen,...

• ...einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen und fortzuschreiben...

• ...und eine Unterlage für die sichere Durchführung von späteren Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten zu erstellen und fortzuschreiben

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Was wird für Ihr Bauvorhaben benötigt?

* Als besonders gefährliche Arbeiten gelten:

  • Arbeiten in mehr als 7 m Höhe.

  • Arbeiten in Gruben von mehr als 5 m Tiefe.

  • Arbeiten mit hochentzündlichen Stoffen.

  • Arbeiten mit Bauelementen von mehr als 10 t Gewicht.

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