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Koordination
nach Baustellenverordnung
Bauherr
für Arbeitssicherheit verantwortlich!
Jährlich verunglücken auf deutschen Baustellen viele Beschäftigte schwer und zum Teil mit
tödlichem Ausgang.
Seit dem 10.06.1998 ist die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz
auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV, BGBI, I S. 1283) in Kraft. Damit wurde europäisches
Recht (EU - Baustellenrichtlinie 92/57/EWG) in nationale Regelungen umgesetzt. Jeder Bauherr in Deutschland und Europa ist für die Arbeitssicherheit und den Arbeitsschutz auf seiner Nach dem Arbeitsschutz-Gesetz und der Baustellenverordnung muss der Bauherr diese Aufgabe an einen fachkompetenten und ausgebildeten Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordinator( SiGeKo ) übertragen. |
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Was
fordert die Baustellenverordnung?
Die
Baustellenverordnung fordert, dass bei der Planung und Ausführung von
Bauvorhaben die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen (Unfallverhütungsvorschriften,
Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsschutzgesetz etc.) besonders berücksichtigt
werden.
Die
BauStellV verpflichtet außerdem den Bauherrn oder den von ihm
beauftragten Dritten dazu:
•
Einen Koordinator
für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz zu bestellen,...
• ...der zuständigen Behörde (staatl. Amt für Arbeitsschutz) mind. 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten eine Vorankündigung zu übermitteln und
diese auch an der Baustelle auszuhängen,...
•
...einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)
zu erstellen und fortzuschreiben...
•
...und eine Unterlage
für die sichere Durchführung von späteren Instandhaltungs- und
Wartungsarbeiten zu erstellen und fortzuschreiben
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Was wird für Ihr Bauvorhaben benötigt?

• Arbeiten in mehr als 7 m Höhe.
• Arbeiten in Gruben von mehr als 5 m Tiefe.
• Arbeiten mit hochentzündlichen Stoffen.
• Arbeiten mit Bauelementen von mehr als 10 t Gewicht.
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