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Für wen
ist der
Energieausweis Pflicht?
Der
Energieausweis ist für jeden Pflicht,
der ein Haus oder eine Wohnung …
… bauen
… verkaufen..
… vermieten möchte.
In den privaten Haushalten
stellen die Heizkosten den mit Abstand größten Anteil
der Betriebskosten dar. In Deutschland wird noch immer ein Drittel des
gesamten
Primärenergieverbrauchs zur Heizung der Räume und zur Warmwasserbereitung
aufgewendet.
Für den Nutzer ist jedoch der Energieverbrauch meist eine unbekannte Größe
und verlässliche
Informationen darüber sind vor Einzug in eine Immobilie meist nicht zu
erhalten.
Ziel des Energieausweises ist es
daher, eine Markttransparenz für Gebäude zu erhalten.
Was beim Kauf eines Neuwagens
selbstverständlich ist … den zu erwartenden Kraftstoffverbrauch
in die Kaufentscheidung mit einzubeziehen war beim Kauf oder Miete von
Immobilien bisher
eher nebensächlich.
Grund dafür ist, dass
objektive Informationen über den Energiebedarf von Wohnungen und Häusern
Mangelware sind und Vergleichsmaßstäbe bisher fehlten.
Der
Energieausweis soll den Verbraucher objektiv informieren, er zeigt
Einsparpotenziale auf und
ermöglicht es, den Energiebedarf von Gebäuden
bundesweit unkompliziert zu vergleichen.
Da der Energieverbrauch stark
von den Gewohnheiten des Nutzers abhängt und das Heizverhalten
je nach „stärke des Winters“ ständig variiert kann der Energieverbrauch
selbstverständlich nicht
in absoluten Zahlen angegeben werden.
Die EU-Gebäuderichtlinie
vom 16.12.2002 verpflichtet in Artikel 7 alle EU-Mitgliedstaaten einen
Energieausweis für Gebäude einzuführen. Die jeweiligen Mitgliedstaaten sind
verpflichtet, Rechts- und
Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um die Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie
zum 04.01.2006 in Kraft zu setzen.
Bevor jedoch der Gebäude-Energieausweis
in Deutschland Pflicht werden kann müssen die EU-Vorgaben
durch die Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt werden.
Es fehlt noch eine neue
Energieeinsparverordnung (ENEV) 2006, in welcher die Details für den
Energieausweis festgelegt werden.
Erst nach Inkrafttreten der
neuen EnEV müssen Gebäudeeigentümer eine Energieausweis erstellen lassen,
wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung bauen, vermieten oder verkaufen möchten.
Die „Energieausweispflicht“ gilt sowohl für Wohnimmobilien als auch für Büro- und Dienstleistungsgebäude.
Welche
Energieausweis gibt es
?
1.
Den verbrauchsorientierten Energieausweis,
welcher aus dem
tatsächlichen,
nachweisbaren Verbrauch in einer Zeitspanne
von drei aufeinander folgenden Jahren ermittelt wird.
2.
Den bedarfsorientierten Energieausweis,
welcher sich nach dem
Zustand
der Gebäudehülle und der Anlagentechnik bei einem
vorgegebenen Nutzerverhalten (Dusch-, Heiz-, Lüftungsverhalten...etc.)
errechnet.
Welche
Kenngrößen werden ausgewiesen ?
Verbrauchsorientierter
Energieausweis:
Es wird nur
der Energieverbrauchskennwert ausgewiesen. Dieser errechnet sich aus
den
Energieverbräuchen der letzten 3 Jahre unter bereinigten Klimadaten. Der Wert
ist stark von den Heizgewohnheiten
und Warmwasserverbräuchen der letzten Bewohner abhängig und macht es daher
schwierig verschiedene
Gebäude hinsichtlich des Energieverbrauchs zu vergleichen.
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Bedarfsorientierter
Energieausweis:
Es
wird der Primärenergiebedarf und der Endenergiebedarf
des Gebäudes ausgewiesen.
Der
Bedarf wird für jedes Gebäude mit gleichen, normierten Nutzergewohnheiten
(Heizgewohnheiten, Warmwasserbedarf für Duschen, Baden et.c)
errechnet, wodurch
Gebäude hinsichtlich des Energieverbrauchs vergleichbar werden. Man kann nicht
exakt
vorhersagen wie viel Brennstoff man verbrauchen wird, aber man kann vergleichen
ob man im Gebäude A mehr oder weniger Brennstoff als z.B. in Gebäude B oder C
benötigt und in welcher Größenordnung der Unterschied liegt.

Erklärungen:
Primärenergiebedarf:
Energiebedarf
unter Miteinbeziehung der
Transport und Endlichkeit des
Brennstoffs. (Erdgas, Erdöl und Strom
werden in der Primärenergie wesentlich schlechter bewertet als z.B.
Holzbrennstoffe oder Sonnenenergie)
Endenergiebedarf:
Notwendige,
einzukaufende Energiemenge in kWh
(Kilowattstunden) pro m² EnEV Nutzfläche in einem
Jahr.
Beispielrechnung
für Brennstoffermittlung aus dem Endergiebedarf.
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Beispiel:
Endenergiebedarf 166 kWh / (m²a) Multipliziert mit der EnEV-Nutzfläche des Gebäudes oder der Wohnung kann der prognostizierte Verbrauch unter normierten Bedingungen errechnet werden. |
Wer benötigt welchen Energieausweis ?
Wohngebäude
mit 5 und mehr Wohneinheiten --> Generell
Wahlfreiheit zwischen
Wohngebäude mit weniger
als 5 Wohneinheiten --> Nur
bedarfsorientierter Energieausweis
Ausnahme:
Bis 01.10.2008 bestand generell für alle Gebäude die Wahlfreiheit
zwischen
verbrauchsorientierten und bedarfsorientierten Ausweis
Verbrauchsorientierter
Energieausweis:
In
Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten
Energieausweise nur mit Besichtigung des Gebäudes,
angegeben
werden können. --> ab 150
€ + MwSt.
Bedarfsorientierter
Energieausweis:
In
Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten
Komplexität der Gebäudegeometrie. --> ab 350
€ + MwSt.