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Für wen ist der Energieausweis Pflicht?
Warum ein Energieausweis?
Wie sieht der Energieausweis aus?
Rechtlicher Hintergrund
Wann kommt der Energieausweis?
Ihre Fragen an uns



Für wen ist der Energieausweis Pflicht?             

Der Energieausweis ist für jeden Pflicht,

der ein Haus oder eine Wohnung …

             

                … bauen...

                … verkaufen..

                … vermieten möchte.

 


 

Warum ein Energieausweis ?

In den privaten Haushalten stellen die Heizkosten den mit Abstand größten Anteil
der Betriebskosten dar. In Deutschland wird noch immer ein Drittel des gesamten
Primärenergieverbrauchs
zur Heizung der Räume und zur Warmwasserbereitung aufgewendet.
Für den Nutzer ist jedoch der Energieverbrauch meist eine unbekannte Größe und verlässliche
Informationen darüber sind vor Einzug in eine Immobilie meist nicht zu erhalten.

Ziel des Energieausweises ist es daher, eine Markttransparenz für Gebäude zu erhalten.
Was beim Kauf  eines Neuwagens selbstverständlich ist … den zu erwartenden Kraftstoffverbrauch
in die Kaufentscheidung mit einzubeziehen war beim Kauf oder Miete von Immobilien bisher
eher nebensächlich.

Grund dafür ist, dass objektive Informationen über den Energiebedarf von Wohnungen und Häusern
Mangelware sind und Vergleichsmaßstäbe bisher fehlten.   

Der Energieausweis soll den Verbraucher objektiv informieren, er zeigt Einsparpotenziale auf und
ermöglicht es, den Energiebedarf von Gebäuden  bundesweit unkompliziert zu vergleichen.

Da der Energieverbrauch stark von den Gewohnheiten des Nutzers abhängt und das Heizverhalten
je nach „stärke des Winters“ ständig variiert kann der Energieverbrauch selbstverständlich nicht
in absoluten Zahlen angegeben werden.


Rechtlicher Hintergrund

Die EU-Gebäuderichtlinie vom 16.12.2002 verpflichtet in Artikel 7 alle EU-Mitgliedstaaten einen
Energieausweis für Gebäude einzuführen. Die jeweiligen Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Rechts- und
Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um die Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie zum 04.01.2006 in Kraft zu setzen.

Bevor jedoch der Gebäude-Energieausweis in Deutschland Pflicht werden kann müssen die EU-Vorgaben
durch die Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt werden.

Es fehlt noch eine neue Energieeinsparverordnung (ENEV) 2006, in welcher die Details für den
Energieausweis festgelegt werden.

Erst nach Inkrafttreten der neuen EnEV müssen Gebäudeeigentümer eine Energieausweis erstellen lassen,
wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung bauen, vermieten oder verkaufen möchten.

Die „Energieausweispflicht“ gilt sowohl für Wohnimmobilien als auch für Büro- und Dienstleistungsgebäude.


 

Welche Energieausweis gibt es ?

1. Den verbrauchsorientierten Energieausweis, welcher aus dem
tatsächlichen, nachweisbaren Verbrauch in einer Zeitspanne
von drei aufeinander folgenden Jahren ermittelt wird.

2. Den bedarfsorientierten Energieausweis, welcher sich nach dem
Zustand der Gebäudehülle und der Anlagentechnik bei einem
vorgegebenen Nutzerverhalten (Dusch-, Heiz-, Lüftungsverhalten...etc.) errechnet.

Welche Kenngrößen werden ausgewiesen ?  

 

Verbrauchsorientierter Energieausweis:

Es wird nur der Energieverbrauchskennwert ausgewiesen. Dieser errechnet sich aus den
Energieverbräuchen der letzten 3 Jahre unter bereinigten Klimadaten. Der Wert ist stark von den Heizgewohnheiten
und Warmwasserverbräuchen der letzten Bewohner abhängig und macht es daher schwierig  verschiedene
Gebäude hinsichtlich des Energieverbrauchs zu vergleichen.

 

 

 

 

 

Bedarfsorientierter Energieausweis:         

Es wird der Primärenergiebedarf und der Endenergiebedarf des Gebäudes ausgewiesen.

Der Bedarf wird für jedes Gebäude mit gleichen, normierten Nutzergewohnheiten
(Heizgewohnheiten, Warmwasserbedarf für Duschen, Baden et.c)  errechnet, wodurch
Gebäude hinsichtlich des Energieverbrauchs vergleichbar werden. Man kann nicht exakt
vorhersagen wie viel Brennstoff man verbrauchen wird, aber man kann vergleichen
ob man im Gebäude A mehr oder weniger Brennstoff als z.B. in Gebäude B oder C 
benötigt und in welcher Größenordnung der Unterschied liegt.   

 

 

 

 

 

 

 

Erklärungen:

Primärenergiebedarf:       

Energiebedarf unter Miteinbeziehung der Rohstoffgewinnung, notwendigen Aufbereitung,
Transport und Endlichkeit des Brennstoffs. (Erdgas, Erdöl und Strom werden in der Primärenergie wesentlich schlechter bewertet als z.B. Holzbrennstoffe oder Sonnenenergie) 
  

Endenergiebedarf:           

Notwendige, einzukaufende Energiemenge in kWh (Kilowattstunden) pro m² EnEV Nutzfläche in einem Jahr. 

Beispielrechnung für Brennstoffermittlung aus dem Endergiebedarf.

Beispiel: Endenergiebedarf  166 kWh / (m²a)

Bei  Heizöl EL (10,08 kWh Heizwert pro Liter)
Endenergie: 166 kWh/(m²a)=166/10,08=16,47 Liter Öl pro m² im Jahr

Bei  Pellets (4,90 kWh Heizwert pro Kilogramm)
Endenergie: 166 kWh/(m²a)=166/4,90=33,88 Kilo Pellets pro m² im Jahr

Bei  Erdgas E (10,42 kWh Heizwert pro m³)
Endenergie: 166 kWh/(m²a)=166/10,42=15,93 m³ Erdgas pro m² im Jahr

Multipliziert mit der EnEV-Nutzfläche des Gebäudes oder der Wohnung kann der prognostizierte Verbrauch unter normierten Bedingungen errechnet werden.

Vor- und Nachteile der verschiedenen Energieausweise ?

 

 

Wer benötigt welchen Energieausweis ?

Wohngebäude mit 5 und mehr Wohneinheiten -->  Generell Wahlfreiheit zwischen verbrauchsorientiertem und bedarfsorientiertem Energieausweis.  

Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten --> Nur bedarfsorientierter Energieausweis    

Ausnahme: Bis 01.10.2008 bestand generell für alle Gebäude die Wahlfreiheit
zwischen verbrauchsorientierten und bedarfsorientierten Ausweis

Wieviel kostet der  Energieausweis ? 

Verbrauchsorientierter Energieausweis:       

In Abhängigkeit von der Anzahl der  Wohneinheiten des Gebäudes ab. Wir erstellen verbrauchsorientierte
Energieausweise nur mit Besichtigung des Gebäudes,
da ohne keine seriösen Modernisierungsempfehlungen
angegeben werden können.  --> ab   150 € + MwSt.

Bedarfsorientierter Energieausweis:       

In Abhängigkeit von der Anzahl der  Wohneinheiten und vor allem von der
Komplexität der Gebäudegeometrie.  --> ab   350 € + MwSt.