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Gute Gründe für luftdichte Gebäudehülle
Ablauf der Messung
Gesetzliche Grundlagen
Voraussetzungen für die Messung
Zertifizierung
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Allgemein

Undichte Wohngebäude können unangenehme Zugerscheinungen und einen
höheren Energieverbrauch verursachen. Diese Zugerscheinungen können dazu führen,
dass trotz  erhöhter Raumtemperaturen (20 °C und mehr) das Raumklima als
unbehaglich wirkt. Wenn es im Fußbereich zieht (Kaltluftseen) wird auch eine
erhöhte Raumtemperatur  als nicht ausreichend empfunden.

Das Blower-Door Messgerät (Ventilator zur Dichtheitsprüfung) spürt die Undichtigkeiten
in der beheizten Gebäudehülle auf und liefert im Streitfall wichtige Informationen
über den Gebäudezustand im Alt- und Neubau. Blower-Door-Messungen dienen als
Qualitätskontrolle der Bauausführung und mindern daher das Risiko späterer Bauschäden
oder erhöhter Energieverbrauchskosten. Insbesondere während der Bauphase können
Luftundichtigkeiten
in der Gebäudehülle  erkannt und dadurch  kostengünstig
oder als Nachbesserung des Handwerkers beseitigt
werden.

Gute Gründe für eine luftdichte Gebäudehülle


 

Ablauf der Messung

 

 

Bei der BlowerDoor-Messung wird  eine Druckdifferenz zwischen der Umgebung und dem Gebäude-inneren erzeugt.

Hierfür wird ein Ventilator z.B. in die Terrassentüre  des Gebäudes eingesetzt.

Durch Messgeräte werden die Volumenströme eindringender (bei Unterdruckmessung) bzw. austretender (bei Überdruckmessung) Luft erfasst.

Der sogenannte n50-Wert entspricht
der ermittelten Luftwechselrate bei einem Differenzdruck von 50 Pascal

….oder einfach: 


„wie oft sich das gesamte, beheizte Luftvolumen eines Gebäudes bei 50 Pascal Druckdifferenz in einer Stunde austauscht“.

Die maximalen n50-Werte für Neubauten sind in der EnEV (Energieeinsparverordnung) und der DIN 4108-Teil 7 geregelt.

 

Sichtbar gemacht werden die Undichtigkeiten (Leckagen) mittels eines Luftgeschwindig-keitsmessgerätes
(Thermoanemometers), Rauchstäbchen, Nebelmaschine (Theaternebel) oder durch Aufnahmen mit einer  Wärmebildkamera.


Gesetzliche Grundlagen

Im Neubaubereich sind Zielwerte über die Dichtheit einer Gebäudehülle durch die Energieeinsparverordnung
(EnEV) vorgegeben, die durch  BlowerDoor-Messungen belegt oder entsprechende Nachbesserungen
erforderlich gemacht werden.

 

Bei normalen Neubauten                     n50   max.   3,0 / Stunde

Mit raumlufttechnischen Anlagen          n50   max.   1,5 / Stunde

 

Bei einem eingestellten Unter- oder Überdruck des Blower-Door Meßgerätes wird die Luftmenge bewegt,
die durch Leckagen in der Gebäudehülle nachströmt. Die Undichtigkeiten werden lokalisiert, können
behoben und die entsprechenden Wärmeverluste minimiert werden (ganz einfach!).

     

Die BlowerDoor Messung führt bei Einhaltung der vorgeschriebenen Werte zu einem Bonus
bei den Lüftungswärmeverlusten und somit zu besseren Werten im Gebäudeenergiepass.


Voraussetzungen BlowerDoor-Messungen:


Zertifizierung 

Auf der Basis der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist damit zu rechnen, daß mehr und mehr
Luftdichtheitsmessungen durchgeführt werden. Der Fachverband für Luftdichtigkeit im Bauwesen
(Flib) hat es sich daher zum Ziel gesetzt, über das Angebot einer Zertifizierung einschlägiger
Dienstleistungsanbieter die Qualität der Dienstleistung sicherzustellen.

Unser Büro wurde vom Fachverband für Luftdichtigkeit im Bauwesen  bereits zertifiziert 
Besuchen Sie auch gerne die Internetseite des Fachverbandes, auf welcher Sie weitere
Informationen finden und  Mitglieder des Flib in Ihrer Nähe finden.  http://www.flib.de/


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